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Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt das GEG: Das ändert sich für Hausbesitzer
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die 65-Prozent-Regel ist entfallen, neue Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt – mit einer Beimischungspflicht ab 2029.

